Um in einer Gemeinde/Stadt oder in einem Wohngebiet, in dem noch beim Start des Projekts nur wenige Vereinsmitglieder leben, die Etablierung des CarSharing-Angebots zu ermöglichen, leistet die Kommune in den ersten drei Jahren dem (nicht-kommerziellen) Anbieter eine Ausfallbürgschaft für das dort aufzustellende Auto. Die Höhe der Ausfallbürgschaft wird nach den Wirtschaftlichkeits-berechnungen des Anbieters festgelegt und jährlich gemäß seiner Bilanzen überprüft. Ihre Auszahlung erfolgt zu Beginn des Haushaltjahres, ihre Rückzahlung im Laufe der Folgejahre.
Beispiel: Stadt Erding (1x 2500 Euro, 1x 1000 Euro)