Satzung für CarSharing-Standplätze – Aussetzung der Stellplatzpflicht
Die Kommune bietet auf städtischen Liegenschaften Standplätze für CarSharing-Autos an. Sie kann zudem Bauträger, die sie zur Ausweisung von allgemeinen Auto-Stellplätzen verpflichtet hat, von dieser Pflicht teilweise befreien, wenn von ihnen stattdessen ein Standplatz für ein CarSharing-Auto eingeplant wird.
Siehe Bremen: Stellplatzsatzung und Stellplatzortsgesetz